Behörden- und Zollperspektive: Welche Merkmale Fälschungen schneller auffliegen lassen

Zollstellen und Aufsichtsbehörden arbeiten im Alltag mit knappen Zeitfenstern: Verdachtsmomente müssen schnell erhärtet oder entkräftet werden – oft direkt am Wareneingang, im Lager oder an der Grenze. Entscheidend sind deshalb Merkmale, die vor Ort prüfbar sind: Serialisierung (2D-Code), Erstöffnungsschutz, Druck- und Datenkonsistenz sowie zusätzliche Sicherheitsfeatures. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten „Auffälligkeitsmerkmale“ ein – entlang der EU-Vorgaben und aus Praxisperspektive.

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Regulatorischer Rahmen: Was Behörden voraussetzen dürfen

FMD + Delegierte Verordnung – die Basis für Sicherheitsmerkmale

Die rechtliche Grundlage zur Eindämmung falsifizierter Arzneimittel in der legalen Lieferkette ist die Richtlinie 2011/62/EU (Falsified Medicines Directive, „FMD“) als Änderung des EU-Arzneimittelrechts.
Die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitsmerkmale auf der Packung regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 – inklusive Anforderungen an Unique Identifier (2D-DataMatrix) und Vorrichtung gegen Manipulation (ATD).

Seit 9. Februar 2019 gilt: Für die meisten verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel (Ausnahmen sind in den Anhängen geregelt) müssen diese Merkmale auf der äußeren Verpackung vorhanden sein.

Wichtig für die Praxis: In Kontrollen zählt nicht nur „vorhanden“, sondern „funktional und plausibel“ – also scannbar, konsistent und beim ATD manipulationsanzeigend.

Ergänzend: Online-Handel als Risikofeld

Für Verbraucher- und Marktüberwachung relevant ist zudem das EU-Logo für legale Online-Apotheken. Fehlende oder inkonsistente Nutzung kann – je nach Kontext und Vertriebsweg – ein Risikosignal sein.

Medizinprodukte: anderes System – UDI unter MDR

Bei Medizinprodukten ist der Mechanismus ein anderer: Hier steht die UDI (Unique Device Identifier) unter der MDR im Zentrum der Rückverfolgbarkeit (Label und höhere Verpackungsebenen).

Tamper Evidence, auch Erstöffnungsschutz beschreibt mit Sicherheitsmerkmalen versehene Etiketten. Mit unseren bedruckten Tamper Evidence-Sicherheitsetiketten garantieren wir Ihnen den höchstmöglichen Sicherungsgrad Ihrer Produkte.

Die „Schnellprüf-Merkmale“: Was Zoll & Behörden zuerst auffällt

Behörden prüfen in der Regel stufenweise: Sekunden-Check (sichtbar), Scan-Check (lesbar), Plausibilitäts-Check (stimmt es zusammen?), dann erst Vertiefung.

Erstöffnungsschutz (ATD): Manipulation muss sichtbar sein

Der ATD ist der klassische „Sekunden-Check“. Verdächtig wirken u. a.:

  • Siegel/Etiketten, die rückstandsfrei abgehen, obwohl eine zerstörende Öffnung zu erwarten ist
  • Perforationen/Sollbruchstellen, die unsauber wirken oder sich „zu leicht“ öffnen lassen
  • Klebungen, die nachträglich gelöst und neu verklebt aussehen

Behördenlogik: Ein ATD ist nur so gut wie seine Irreversibilität – alles, was „reparierbar“ wirkt, erhöht den Verdacht.

Unique Identifier (2D-DataMatrix): Scannbarkeit + Plausibilität

Beim Scan zählen vor allem zwei Dinge:

  1. Codequalität / Lesbarkeit: Kontrast, Kanten, Verzug, Beschädigung – auch durch Lackierung, Falzen oder Abrieb. Für die objektive Bewertung von 2D-Codes wird in der Praxis häufig nach ISO/IEC 15415 verifiziert/klassifiziert (Qualitätsgrade).
  2. Datenlogik: Der Unique Identifier umfasst definierte Datenelemente (u. a. Produktcode, Seriennummer; weitere Elemente wie Charge und Verfall sind regulatorisch vorgesehen/üblich).

Praxispunkt: Wenn Codes auf Anhieb nicht zuverlässig scannbar sind, wird aus einem Routinevorgang schnell eine zeitintensive Einzelfallprüfung.

„Mismatch“-Signale: Wenn Angaben nicht zusammenpassen

Häufige Auslöser für Vertiefung sind:

  • Charge/Verfalldatum im Klartext weichen von Codeinhalt oder Dokumenten ab
  • Seriennummern-Muster sind unplausibel (Wiederholungen in einer Sendung, „zu regelmäßige“ Sequenzen)
  • Sprach-/Ländervarianten passen nicht zum Zielmarkt oder Importkontext

Nicht jede Abweichung bedeutet automatisch „Fälschung“ – aber jede Abweichung ist ein Risikohinweis, der Zeit kostet.

Druckbild & Material: „Low-Tech“, aber treffsicher

Viele Fälschungen scheitern an reproduzierbarer Qualität – erkennbar etwa an:

  • verwaschenen Schriften, falscher Typografie, unruhigen Flächen
  • Farb-/Registerabweichungen, „billiger“ Haptik, abweichendem Kartonverhalten
  • Pflichtangaben, die unvollständig, untypisch platziert oder schlecht lesbar sind

Gerade weil Zoll und Behörden häufig mit Referenzmustern arbeiten, sind Abweichungen von Spezifikationen ein starker Trigger.

Offene & verdeckte Sicherheitsmerkmale: Schnelltest mit UV – oder mit Referenz

Über die Mindestvorgaben hinaus setzen Hersteller Zusatzmerkmale ein, die Kontrollen beschleunigen können – wenn sie standardisiert prüfbar sind:

  • Offen (sichtbar): Mikrotext, Guilloche-Muster, optisch variable Farben (OVI), thermochrome Effekte
  • Verdeckt (nur mit Hilfsmittel): UV-Fluoreszenzen/Pigmente, Hidden Images, digitale Wasserzeichen mit Prüftools

Als allgemeiner Bewertungsrahmen für Authentifizierungslösungen wird häufig ISO 12931 herangezogen (Leistungskriterien/Evaluationslogik).

Was Hersteller konkret tun können – „behördentauglich“ nach Vorschrift

Codequalität absichern – auch nach Weiterverarbeitung
  • Druck- und Weiterverarbeitungsparameter so auslegen, dass DataMatrix-Codes dauerhaft scanbar bleiben (Falzen, Lack, Abrieb, Transport).
  • Qualitätsprüfung nach etablierten Kriterien (z. B. ISO/IEC 15415) als Inline- oder Stichprobenkonzept.
ATD konsequent irreversibel auslegen
  • Mechanik/Material so wählen, dass Öffnung nicht „spurlos“ möglich ist.
  • Positionierung so definieren, dass Manipulation nicht in „toten Zonen“ verborgen bleibt.
Datenkonsistenz prozessual erzwingen
  • Single Source of Truth für variable Daten (Seriennummern, Charge, Verfall, Länder-/Sprachvarianten).
  • Dokumentierte Freigaben: Layout-Versionen, Artwork-Stand, Änderungshistorie.
Zusatzmerkmale gezielt einsetzen – nicht „Feature-Overkill“
  • Lieber wenige Merkmale, die im Feld wirklich geprüft werden können (z. B. UV + Mikrotext + digitale Verifikation), als ein unübersichtlicher Mix.
  • Referenzprüfung ermöglichen: definierte Position, klare Prüfanweisung, geschützte Referenzmuster.
Rückverfolgbarkeit & Dokumentation: Prüfbar heißt auch nachvollziehbar
  • Prüfprotokolle, Archivierung, eindeutige Zuordnung Auftrag ↔ Charge ↔ Datenstand ↔ Freigabe.
  • Das reduziert Abweichungen, die sonst als Verdachtsindikator wirken – und spart allen Beteiligten Zeit.
Unsere Druck- und Weiterverarbeitungsparameter sind so auslegt, dass sämtliche DataMatrix-Codes dauerhaft scanbar bleiben

Einordnung aus unserer Praxis bei den Pharmadruckern

Aus unserer Sicht ist Fälschungsschutz dann am wirksamsten, wenn Regulatorik und Produktionsrealität zusammenpassen: Serialisierung und ATD als belastbare Basis – ergänzt um wenige, behördlich gut prüfbare Zusatzmerkmale – und getragen von stabilen, GMP-orientierten Druck- und Freigabeprozessen.Gerade bei variablen Daten (Chargen, Länder, Sprachen, Serialisierung) spielt digitaler Inkjet-/Digitaldruck seine Stärken aus: datengetrieben, flexibel und mit integrierbarer Inline-Prüfung – also geeignet, Sicherheitsanforderungen skalierbar umzusetzen, ohne die Prozesssicherheit zu opfern.

Checkliste: 10 Punkte für QS/Regulatory (Quick-Audit)

  1. ATD ist irreversibel bei Erstöffnung
  2. DataMatrix ist scannbar – auch nach Weiterverarbeitung
  3. Klartextdaten = Codeinhalt = Dokumente (Charge/Verfall/Produkt)
  4. Pflichtangaben vollständig und korrekt platziert
  5. Layout-Version freigegeben und dokumentiert
  6. Material/Haptik konsistent zur Spezifikation
  7. Inline-Kontrollen (Kamera/Scanner) für Text, Position, Code
  8. Rückverfolgbarkeit: Auftrag ↔ Charge ↔ Archiv
  9. Zusatzmerkmale (UV/Mikrotext/Wasserzeichen) mit Referenzprüfung
  10. Schulungs-/Referenzunterlagen für interne und externe Prüfungen

Weltweiter Kontext: Warum „praktisch prüfbar“ zählt

Die WHO weist darauf hin, dass substandardisierte oder falsifizierte Produkte weltweit vorkommen – besonders betroffen sind Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen; als Richtwert wird häufig „mindestens 1 von 10“ genannt.
Umso wichtiger ist, dass Verpackungen in regulierten Märkten nicht nur formal korrekt sind, sondern im Alltag schnell und zuverlässig prüfbar – damit Kontrollen wirksam sind und Lieferketten nicht durch vermeidbare Unklarheiten ausgebremst werden.


Bilder: Die Pharmadrucker